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Pastorale Räume kommen 2024 - Die Entscheidung von Bischof Genn

Im Bistum Münster werden 45 Pastorale Räume errichtet

© Bistum Münster 

In einem Schreiben vom 23. Mai hat Bischof Dr. Felix Genn die Seelsorgenden sowie die Vorsitzenden der Pfarreiräte und die Stellvertretenden Kirchenvorstände über die Zuordnungen der derzeit 207 Pfarreien des Bistums zu den künftigen Pastoralen Räumen informiert. Dabei greift der Bischof für seine Entscheidungen auf die Ende April vom Diözesanrat formulierten Empfehlungen zurück.

„Mit diesem Brief“, so der Bischof, „möchte ich Sie als Verantwortliche in Ihrer Pfarrei darüber informieren, zu welchem Pastoralen Raum Ihre Pfarrei ab dem 1. Januar 2024 zugeordnet sein wird.“ Wer die angehängte Liste dann liest, erkennt gleich, dass für die Städte Recklinghausen und Herten eine Sonderregelung vorgesehen, ist. Während bei den anderen Gemeinden die jeweils zugeordneten Pfarreien aufgelistet werden, heißt es für die hiesigen Pfarreien: „... - bleibt Pfarrei ohne zugeordneten Pastoralen Raum bis Ende 2028, dann Zuordnung zum Pastoralen Raum Recklinghausen/Herten.“ Die Gründung eines Pastoralen Raums, so erschließt sich, werde für fünf Jahre ausgesetzt. In der Zeit solle ein Runder Tisch eingerichtet werden, so die Erläuterung der Bischöflichen Pressestelle. In diesem Rahmen soll überlegt werden, wie der Prozess gestaltet werden kann, der zum Ziel hat, bis Ende 2028 einen gemeinsamen Pastoralen Raum Recklinghausen/ Herten zu gründen.“ Um diese Entscheidung einordnen zu können, scheint es wichtig, noch einmal den Hintergrund einzubringen, wie er sich aus Recklinghäuser Sicht darstellt. Die Recklinghäuser Gremien hatten sich einstimmig für einen Pastoralen Raum ausgesprochen, im Zuschnitt allerdings beschränkt auf die Stadt Recklinghausen. Daraufhin hatten sich die Hertener Verantwortlichen für zwei parallele, unabhängige Wirkkreise“ ausgesprochen, die sich über zehn Jahre durch kooperative Prozesse annähern. Die Bischöfliche inhaltliche Entscheidung und die Abweichung von den örtlichen Voten wird an dieser Stelle übrigens nicht weiter begründet.

In seinem Schreiben betont der Bischof, dass die vor zwei Jahren angeführten Gründe für die Notwendigkeit einer Entwicklung der pastoralen Struktur weiterhin gültig seinen: „Die Zahl der Kirchenmitglieder, der Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer, sowie der Seelsorgerinnen und Seelsorger nimmt ab, die sinkenden finanziellen Ressourcen stellen uns insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise und der Inflation vor große Herausforderungen. Als katholische Kirche im Bistum Münster müssen wir zukunfts- und tragfähige Strukturen schaffen, in denen Frauen und Männer, freiwillig Engagierte und Hauptamtliche, das Evangelium vor Ort verkünden und leben“.

Der Bischof bedankt sich bei den Verantwortlichen in den Gemeinden für das besondere Engagement und das in den vergangenen zwei Jahren eingebrachte Fachwissen. Zum Schluss weitet er den Blick. Über die Strukturveränderungen hinaus dürfe man den Sendungsauftrag in Welt und Gesellschaft nicht vergessen: Die Sorge um unser gemeinsames Haus, die Schöpfung, die Pflicht, immer die Armen im Blick zu behalten, und die Sorge um den Schutz des Lebens am Anfang und am Ende.“

STANDPUNKT

Nur ein bisschen durchdrücken

Nun steht das Ergebnis fest. Der Bischof hat auf Empfehlung des Diözesanrats entschieden: Recklinghausen und Herten bilden jetzt keinen Pastoralen Raum. Fünf Jahre Schonfrist. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Das Ziel ist vorgegeben: 2028 soll es zur nachträglichen Gründung des Pastoralen Raumes kommen. Immerhin: Wenn man das Ziel schon nicht selbst gewählt hat, darf man es wenigstens selbst erarbeiten. Wie schade, dass im Diözesanrat zwar eine Hertenerin sitzt, aber niemand aus unserer schönen Stadt. Wie schade, dass auch keiner zur Berichterstattung eingeladen wurde. Denn sonst wäre dort die Begründung des Recklinghäuser Votums erfolgt. Vielleicht wäre auch zur Sprache gekommen, dass Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp im März im Petrinum gesagt hat, die Entscheidung werde nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgedrückt. Wie hätte dann wohl die Empfehlung des Diözesanrats ausgesehen? Jedenfalls scheint eins sicher zu sein: Diese Zusage war zu optimistisch. Soll man sich nun den zeitlichen Aufschub als Erfolg schönreden? Wohl kaum! In Wirklichkeit steckt dahinter die Light-Version von Durchdrücken: Nur ein bisschen durchdrücken.  Joachim van Eickels