Auf Straßen mit viel Eis und Schnee können Schneeketten am Auto das Vorankommen verbessern. Auf gewissen Strecken vor allem in Berg- und Skiregionen können sie sogar vorgeschrieben sein. Das blaue Verkehrszeichen 268 weist auf die Kettenpflicht hin. In Ländern wie Kroatien, Norwegen und Serbien sind Ketten in gewissen Zeiträumen verpflichtend immer mitzuführen.
Wer sich etwa für den Winterurlaub Ketten zulegen will, sollte auf die eigene Reifengröße achten. Denn laut Auto Club Europa (ACE) passt nicht jede Kette universell auf jeden Reifen.
Meist werden die Räder der Antriebsachse bestückt
Meist ist ein Satz, sprich Ketten für zwei Räder, ausreichend. In der Regel kommen die Ketten auf die Räder der Antriebsachse. Bei Autos mit Allradantrieb kann ein zweiter Satz nötig sein, um alle vier Räder bestücken zu können. Es gelten die Angaben des Autoherstellers.
Einfache und oft auch günstige Ketten könnten umständlich anzubringen sein. Wer tiefer in die Tasche greift, bekommt meist leichter montierbare Ketten, die sich je nach Ausführung auch automatisch nachspannen können. Wer enge Radkästen hat, greift besser zu feingliedrigen, flachen Kettenmodellen. Bei Leichtmetallfelgen rät der ACE zu solchen mit Felgenschutz aus Kunststoff.
In jedem Fall übt man die Montage vor dem Losfahren am besten daheim in ruhiger Umgebung. Wer später geübt unterwegs die Ketten anlegt, sollte das stets an einem sicheren Ort wie etwa einem Parkplatz machen.
Zwar erhöhen die Ketten die Haftung, aber Fahreigenschaften und Bremsverhalten ändern sich. So ist maximal Tempo 50 erlaubt. Der ACE rät zudem zu einem besonders defensiven und angepasstem Fahrstil. dpa
Versicherungsschutz in Gefahr
Mit Sommerreifen im Winter
Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen einen Unfall baut, kann Probleme mit der Versicherung bekommen.
,,Denn sowohl Kasko- als auch Kfz-Haftpflichtversicherer prüfen, ob der Schaden durch die ungeeignete Bereifung grob fahrlässig herbeigeführt wurde“, sagt Bianca Boss als Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV). Unter Umständen zahlt dann die Versicherung nicht den ganzen Schaden.
Bei der Haftpflichtversicherung wird zwar der Fremdschaden bezahlt. Aber der Versicherer kann Zahlungen vom Verursacher oder der Verursacherin zurückverlangen. Das geht allerdings nur bis zu einer Höhe von 5000 Euro.
Wer einen Kaskoversicherungsvertrag hat, bei dem auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet wird, bekommt in der Regel aber auch dann den eigenen Schaden bezahlt. Das ist aber kein Freifahrtsschein für falsche Bereifung. Denn Winterreifen seien für die eigene Sicherheit und die der anderen von hoher Relevanz. dpa