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ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN

Wer bauen und dabei staatliche Förderungen in Anspruch nehmen will, kann sich ab 2024 von extra zertifizierten ENERGIEEXPERTEN beraten lassen. Doch auch jetzt schon gibt es Hilfe.

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Künftig bietet die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) für Förderprogramme des Bundes eine spezielle Kategorie für qualifizierte Fachkräfte im Bereich klimafreundlicher Neubau. Darauf weist die Deutschen Energie-Agentur (dena) hin, die diese Liste von Fachleuten im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren verwaltet.

In der „Neubau“-Kategorie, die ab 2024 verfügbar ist, können Interessenten nach Fachkräften suchen, die eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, kurz: LCA) für die Neubauförderung durchführen können. Um in dieser Kategorie gelistet zu werden, müssen Fachkräfte entsprechend der Anforderungen der Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) sowie „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Qualifikation für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie eine Fortbildung zur LCA nachweisen.

Die LCA ermöglicht es, die CO2-Emissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zu analysieren. Dies gewährleiste, dass Neubauten durch geringe Treibhausgasemissionen, hohe Energieeffizienz und einen erheblichen Anteil erneuerbarer Energien beim Wärme- und Strombedarf einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, so die dena.

Die Integration der neuen Kategorie in die Expertenliste und die Regelungen erfolgt bis Ende 2023. Bis ausreichend Fachkräfte in dieser Kategorie verfügbar sind, können Bauende mit Experten in der BEG-Kategorie zusammenarbeiten und nach Kenntnissen im Bereich LCA fragen.

Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des BMWSB bietet zinsverbilligte Kredite über die KfW-Bank und hat für 2023 ein Fördervolumen von über 1,5 Milliarden Euro, während für 2024 rund 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sind. Es steht auch Privatpersonen offen, die über ihre Hausbanken Anträge stellen können.

Förderfähig sind sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude.

Die neue Kategorie gilt auch für das im Juni 2023 gestartete Förderprogramm „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF), das Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Neubau und Erwerb von klimafreundlichem Wohneigentum unterstützt. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite und kann ebenfalls über die Hausbank beantragt werden. Text/Foto dpa