Was ist die soziale Selbstverwaltung und warum gibt es sie?
Schon kurz nach Gründung der Bundesrepublik waren sich die meisten Parteien über das einig, was Bundeskanzler Adenauer so benannte: Die Selbstverwaltung muss an die Stelle staatlicher Bevormundung treten, was für die Sozialversicherungen hieß: Wer einzahlte, sollte auch mitbestimmen können - in diesem Fall die Versicherten und die Arbeitgeber*innen. Selbstverwaltungsgesetz Bereits 1952 trat das erste für die Sozialversicherungen in Kraft. 1977 wurde es dann vom vierten Sozialgesetzbuch abgelöst.
Dieses regelt seitdem die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahlen in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Seit 1995 gilt es auch für die neu eingeführte Pflegeversicherung.
Der Staat trägt zwar letztlich die politische Verantwortung für die Gestaltung der sozialen Sicherung und der Gesundheitsversorgung, er hat dabei aber der Selbstverwaltung die Durchführungsverantwortung übertragen.
Selbstverwaltung - Ein Ehrenamt
Die Mitwirkung in der Selbstverwaltung ist ein Ehrenamt. Wer sich freiwillig für ein solches Amt zur Verfügung stellt, ist erfahrungsgemäß engagiert und bereit, Verantwortung zu übernehmen und im besten Sinne der Gesellschaft zu handeln. Die Selbstverwalter sorgen so dafür, dass die Sozialversicherungen möglichst solidarisch, lebensnah und bedarfsgerecht gestaltet werden. Die Mitglieder der Selbstverwaltung nehmen eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufgaben wahr und tragen so entscheidend zu den Leistungen und der Finanzierung der Sozialversicherungen bei. Grundsatz ist dabei stets, die Interessen der Versicherten zu vertreten.
Dies macht sie zu einem wichtigen Bestandteil unseres Sozialstaats. Bestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse, wie beispielsweise die Gesundheitsversorgung seiner Bürger, überträgt der Staat an die Selbstverwaltung. In der Selbstverwaltung entscheiden die Betroffenen, meist Versicherte und Arbeitgeber, durch ihre gewählten Vertreter über wesentliche Belange der Auf diese Weise wirken Sozialversicherung. die Selbstverwalter an öffentlichen Aufgaben mit und stärken so eine demokratische Entwicklung der Gesellschaft.
Kernstück der Demokratie - Sozialversicherungswahl 2023
In diesem Jahr ist es wieder so weit. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Alle sechs Jahre wählen die gesetzlich Versicherten und Beitragszahler selbst ihre Vertreter in die Selbstverwaltung der Renten-, Kranken- und Unfallkassen.
Mehr über die Sozialwahl, und wie sie funktioniert erfahren Sie in der nächsten Ausgabe der geistREich. Beatrix Becker